Activision Call of Duty: Black Ops II Manuel d'utilisateur Page 23

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LIZENZVEREINBARUNG
Lizenzbedingungen der Activision Inc.
1. Ausgangslage
(1) Mit dem Kauf dieses Softwareprodukts erwirbt der Kunde das Recht, das Softwareprodukt nach
Maßgabe der nachfolgenden Bedingungen zu nutzen. Nicht ausdrücklich dem Kunden eingeräumte
Rechte verbleiben bei Activision oder den Lizenzgebern von Activision.
(2) Im Folgenden steht der Begriff “Programm” für die gesamte Software, die mit dieser Lizenzvereinbarung
geliefert wird, die dazugehörigen Datenträger, sämtliches gedrucktes Material, Elektronische
Dokumentation und Online-Dokumentation jeglicher Art, sowie sämtliche Exemplare dieser Software
und Materialien.
(3) Mit dem Öffnen der Verpackung oder der Installation bzw. Verwendung des Programms und sämtlicher
darin enthaltener Softwareprogramme erkennt der Kunde die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung
mit Activision Inc. (Activision) mit Sitz in Kalifornien, USA an.
2. Allgemeine Lizenzbedingungen
(1) Activision räumt dem Kunden das nicht ausschließliche, nicht übertragbare, zeitlich unbegrenzte Recht
ein, ein Exemplar dieses Programms nach den in diesen Lizenzbedingungen geregelten Bedingungen
zu nutzen.
(2) Activision steht das ausschließliche Nutzungsrecht an dem Programm zu. Damit hat der Kunde
insbesondere weder das Recht, das Programm zu vervielfältigen oder auszustellen, noch das
Programm öffentlich vorzuführen oder auf sonstige Weise darzubieten.
(3) Das Nutzungsrecht berechtigt den Kunden zur Einzelnutzung des Programms im Rahmen
eines normalen Gebrauchs in einer Softwareumgebung, die dem auf der Packung angegebenen
Betriebssystem entspricht. Auf andere Nutzungsarten erstreckt sich das Nutzungsrecht nicht.
(4) Das Programm darf nur für den privaten Gebrauch verwendet werden. Activision untersagt es
ausdrücklich, dieses Programm oder Teile davon kommerziell zu nutzen. Dies betrifft insbesondere
die Verwendung des Programms in Cybercafes, Spielhallen oder ähnlichen Einrichtungen. Eine Lizenz
zur kommerziellen Verwendung des Programms kann dem Kunden von Activision dann erteilt werden,
wenn der Kunde eine entsprechende schriftliche Anfrage an Activision gestellt hat und sich beide
Parteien auf eine weitergehende schriftliche Lizenzvereinbarung geeinigt haben.
(5) Das Programm darf nur durch den autorisierten Handel verkauft und nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung von Activision vom Kunden vermietet oder verleast werden.
(6) Hinweise auf dem Verkaufsgegenstand über Marken-, Urheber- oder sonstige Schutzrechte darf der
Kunde weder beseitigen, ändern oder in sonstiger Weise bearbeiten oder unkenntlich machen.
(7) Der Kunde ist nur nach einer vorherigen schriftlichen Genehmigung von Activision berechtigt,
mitgeliefertes Dokumentationsmaterial für gewerbliche Zwecke zu übersetzen.
(8) Activision untersagt es insbesondere, das Programm auf mehr als einem Computer, einem Terminal
oder einer Workstation gleichzeitig zu verwenden oder im Internet oder einem Intranet Dritten
zugänglich zu machen.
(9) Außerhalb dieser Bedingungen und der gesetzlich zulässigen Handlungen darf der Kunde aufgrund des
Urheberrechts keinerlei Änderungen, Übersetzungen, Vervielfältigungen des Programms vornehmen,
auch nicht teilweise oder vorübergehend, gleich welcher Art und mit welchen Mitteln. Der Ausdruck des
Programmcodes stellt auch eine unzulässige Vervielfältigung dar. Änderungen, zu denen nach Treu und
Glauben die Zustimmung nicht verweigert werden kann, sind zulässig.
3. Besondere Lizenzbedingungen für Bearbeitungstools
(1) Mit diesem Programm können bestimmte Utilities, Tools, Daten und andere Ressourcen für das
Design, die Programmierung und Bearbeitung der Software (Bearbeitungstools) verwendet werden.
Diese Bearbeitungstools ermöglichen dem Kunden, anderes Spielematerial für seine persönliche
Verwendung auf der Basis des Programms zu erstellen (neues Spielematerial). Die Verwendung der
Bearbeitungstools und des neuen Spielematerials unterliegt neben den Allgemeinen Lizenzbedingungen
auch diesen Besonderen Lizenzbedingungen.
(2) Mit der Erstellung des neuen Spielematerials entsteht kein neues urheberrechtlich geschütztes
Programm, sondern das neue Spielematerial stellt durch die Zurverfügungstellung der Bearbeitungstools
eine erlaubte und bezweckte Art der einfachen Nutzung des Programms dar. Art und Umfang der
Nutzung richtet sich nach den hier geregelten Allgemeinen und Besonderen Lizenzbedingungen.
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